Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

Verbraucherrechte und persönliche Absicherung

Die wichtigsten Schutzbestimmungen für Konsumenten (Verbraucher):
  • Österreich: Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
  • Europäische Union: EU-Verbraucher Richtlinie (umgesetzt in den österreichischen Konsumentenschutzbestimmungen)

Sie gelten für Verbrauchergeschäfte.

Darunter versteht man Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Konsumenten).


Wer ist "Unternehmer“, wer "Konsument“?

(Quelle:  Information der WKO: „Wann kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung“)

Unternehmer ist nach dem KSchG jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, wobei ein Unternehmen als "jede auf Dauer angelegte organisierte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit“ definiert wird. Eine Gewinnausrichtung des Unternehmens ist ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte Betriebsgröße, Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Eine Definition des Konsumenten fehlt im Gesetz, sodass er "negativ“ zu umschreiben ist. Demnach ist Konsument jeder, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.


Wichtig:

Konsumentenschutzbestimmungen  dürfen durch Verträge oder Vereinbarungen nicht geschmälert werden.

Vertragsbestimmungen, welche den Konsumentenschutzbestimmungen widersprechen, sind generell ungültig.


Anzuwendendes Recht:

Grundsätzlich kann ein Unternehmen das für das Vertragsverhältnis anwendbare Recht und den dafür gültigen Gerichtsstand  (Ort des zuständigen Gerichts) frei wählen.


Bei Verträgen mit Verbrauchern (Konsumenten) gibt es wichtige Einschränkungen:

Dem Verbraucher darf dadurch das für ihn günstigere zwingende Verbraucherschutzrecht nicht entzogen werden.

Enthält der Vertrag keine Bestimmung, welches Recht anzuwenden ist, kommt das Recht des Verbraucherlandes zur Anmeldung. Voraussetzung dafür ist, dass das (ausländische) Unternehmen seine Tätigkeit in Österreich ausübt oder zumindest darauf ausrichtet (etwa durch Werbung in auch in Österreich gelesenen Medien, Prospektversand nach Österreich, Internetseite deren Gestaltung den Schluss zulässt, dass auch Verbraucher in Österreich angesprochen werden sollen bzw. die Website international ausgerichtet ist).


Gerichtsstand

In den meisten Charterverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers steht, dass der Gerichtsstand der Firmensitz des Vercharterers ist.

Als Konsument bzw. Verbraucher im Sinn der entsprechenden Gesetze muss das keineswegs auch tatsächlich so sein, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Östereich oder EU haben.

Hat Ihr Vertragspartner seinen Firmensitz ebenfalls in der EU und hat er gezielt um österreichische Kunden geworben (siehe oben), haben Sie die Wahl, wo Sie ihn klagen wollen.


Persönliche Absicherung

Ein Urlaub sollte nicht vor Gericht enden.

Deshalb bitten wir Sie, sich als Skipper Ihrer Verantwortung bewusst zu sein und sich abzusichern:

  • Durch sorgfältige Auswahl ihrer Charterjacht:
    Bitte bedenken Sie dabei, dass billig nicht preiswert  sein muss.
  • Durch Lesen des Chartervertrags und aller Unterlagen.
    Wenn Sie etwas nicht verstehen, lassen Sie es sich bitte erklären oder bestehen Sie darauf, dass unklare Formulierungen präzisiert oder Vertragspassagen geändert werden.
    Bitte bedenken Sie: Vor Vertragsunterschrift und Buchung sind Sie am stärkeren Hebel. Danach kann es umgekehrt sein.
  • Durch sorgfältige Übernahme der Jacht.
    Selbstverursachter Zeitdruck durch den Wunsch, rasch auszulaufen ist ein schlechter Ratgeber.
  • Durch den Abschluss von Zusatzversicherungen, die Sie zumindest vor materiellem Schaden schützen.
  • Durch sorgfältige Törnplanung unter Berücksichtigung der Wünsche und Fähigkeiten der Crew.
  • Durch einen Crewvertrag, welcher der besonderen Situation eines Törns auf einer gecharterten Jacht ohne Skipper oder Besatzung Rechnung trägt. 

Die wichtigsten Charterinformationen