Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

Chartervertragsrichtlinien des VÖV

Vom VÖV definierte Mindeststandards von Charterverträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Gneral Terms) des Vercharterers.

Nachfolgende  Informationen und Garantien müssen im Vertrag angeführt sein:

Anmerkung: Details können auch im Rahmen einer Vertragsergänzung oder in ergänzenden Beiblättern angeführt werden.


Informationen über die Versicherungen für die Jacht:

  • Versicherungsumfang und Ausnahmen müssen im Vertrag angegeben werden.
    Als Deckungssummen können auch Mindestsummen angegeben werden.
  • Auf Kundenwunsch müssen vor Buchung die genauen Deckungssummen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie etwaige zusätzlich gedeckte Schäden) der Haftpflichtversicherungen der Jacht bekanntgegeben werden, die der Kunde chartern möchte. 
  • Der Vertrag muß über die Höhe der zu hinterlegenden Kaution informieren und sicherstellen, dass diese die finanzielle Haftung des Kunden gegenüber dem Vercharterer begrenzt. Ausnahmen müssen angeführt sein.
  • Der Kunde wird im Vertrag darüber informiert, dass er für Schäden in unbegrenzter Höhe haftet, wenn er sie vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht bzw. ein Verhalten gesetzt hat, welches den Versicherer von der Leistungspflicht  entbindet.
  • Der Abschluß schadensbegrenzender Zusatzversicherungen muss empfohlen werden.
  • Charteragenturen handeln nach den vom VÖV entworfenen AGB für Charteragenturen und informieren ihre Kunden über deren Inhalt.


Vertragsbedingungen

Geregelt sollten alle Punkte werden, die auch im VÖV Mustervertrag geregelt sind.

Die Verträge müssen dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz sowie der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie entsprechen.

Für den Kunden ist vor Buchungsentscheidung klar, wer sein Vertragspartner (Namen und Adresse) ist und welche Jacht er zu welchen Bedingungen chartert. 


Wird der Vertrag durch eine Agentur vermittelt, muss aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen, dass sie als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Jachteigners bzw. dessen Stellvertreters oder als Subagentur handelt. 

  • Die Vertragsbedingungen müssen verständlich und so formuliert sein, dass sie eindeutig interpretierbar sind.
  • Die Vertragsbedingungen dürfen den Kunden nicht erheblich benachteiligen.
  • Dem Kunden im Vertrag auferlegten Pflichten müssen von diesem unter den Bedingungen eines Seetörns erfüllbar sein.
  • Alle Bedingungen zu einem Thema müssen sich dort finden, wo man sie erwartet und nicht durch andere Vertragsbedingungen eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden.
  • Der Vertrag muss in einer Sprache abgefasst sein, die für beide Vertragspartner akzeptabel ist.
  • Der vom Kunden vor der Buchung unterschriebene Chartervertrag ist entweder der alleingültige Text oder der Vercharterer erklärt, dass er ident mit dem Urtext (meist in Landessprache) bzw. einem vom Kunden am Stützpunkt zu unterschreibenden Vertrag ist und Nachteile aus divergierenden Inhalten der Vercharterer zu tragen hat.


Empfehlungen
  • Bitte lesen Sie sich den Vertrag oder die AGB genau durch und lassen Sie sich für Sie unklare Begriffe erklären.
  • Überlegen Sie, ob eine Vertragsbestimmung unter den möglichen Bedingungen eines Törns eine Vertragsverletzung bedeuten könnte.
    Beispiel: "Segeln nur bei guten Wetterbedingungen."
  • Sind unterschiedliche Interpretationen wichtiger Begriffe möglich, bestehen Sie auf einer eindeutigen Formulierung.
  • Überlegen Sie, ob eine Vertragsbedingung durch Sie überhaupt erfüllbar ist.
    Anmerkung: Anhaltspunkte, wie man die wichtigsten Punkte eines Chartervertrages klar regeln kann, finden Sie im VÖV-Mustervertrag. 
  • Informieren Sie sich über die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personen- und Schachschäden. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Haftung gegenüber Dritten nicht begrenzt werden kann und in z.B. in Italien derzeit für alle Jachten eine Deckungssumme von midestens 6 Mio Euro vorgeschrieben ist (5 Mio für Personen- und 1 Mio für Sachschäden).


Generell: Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheidet allein das Gericht, über die Vertragsinhalte.
Die Einstellung vor Vertragsunterschrift: "Wird schon in Ordnung sein", kann sich dann bitter rächen.

Die wichtigsten Charterinformationen