Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

Charterberechtigung / Befähigungsausweise - IC

Kaum ein Thema wird in einschlägigen Internetforen und auf Seglerstammtischen ähnlich leidenschaftlich diskutiert, wie das der Befähigungsausweise.

Übersehen wird dabei allerdings oft, wie (Höchst-) Gerichte das beurteilen.

Für die ist entscheidend, ob der Schiffsführer in der konkreten Situation richtig gehandelt hat.


Charterberechtigung

Was Sie zum Charter einer Jacht berechtigt und welche Befähigungsausweise bzw. Erfahrung Sie dafür benötigen, ergibt sich aus den Bestimmungen des Staates, in dessen Binnen- oder Küstengewässern Sie unterwegs sind bzw. aus den Vorschriften des Versicherers bzw. Vercharterers oder des flaggengebenden Staates Ihrer Jacht.


International am besten abgesichert sind Sie mit dem  "International Certificate for Operators of Pleasure Craft" IC.

Es ist auch das einzige, von Österreich anerkannte Zertifikat und das offizielle österreichische Patent, das zur Führung von Yachten auf See berechtigt.


Voraussetzung dafür ist in Österreich ein Befähigungsausweis (BFA), ausgestellt von einer dafür vom zuständigen Ministerium (BMK vormals BMVIT) berechtigten Prüfungsorganisation.

Die dafür notwendigen Prüfungen sind in der "Jachtführung-Prüfungsverordnung - JachtPro" festgelegt.


Der Ausbildungsstandard für diese Prüfungen ist auch im internationalen Vergleich hoch.


Zur Ausstellung der internationalen Zertifikate ist lt. österr. Seeschifffahrtsgesetz (§15 Abs. 11) ausschließlich die "via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H." berechtigt.

Hinweis: Ausländische Lizenzen berechtigen nicht zur Beantragung eines von Österreich ausgestellten IC!


Dessen Bezeichnung lautet: INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS OF PLEASURE CRAFT REPUBLIC OF AUSTRIA

Das Zertifikat zeigt über dem Passfoto des Inhabers das österreichische Bundeswappen, welches nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen verwendet werden darf!


Zwar erkennt von den Mittelmeer-Anrainerstaaten mit Stand 2015 nur Kroatien (*)  das IC ausdrücklich an; dennoch ist es für österreichische Staatsbürger die beste Möglichkeit, sich international abzusichern, solange Sie die Berechtigung lt. Ihrem IC nicht überschreiten und diese mit den nationalen Vorschriften des Staates übereinstimmt, in dessen Küstengewässern Sie unterwegs sind.

Anmerkung: Das muss selbst dann nicht der Fall sein, wenn ein Land das IC grundsätzlich anerkennt!


(*) Ergänzender Hinweis: Seit 2012 ist das IC auch der einzige Befähigungsausweis, der von Kroatien neben den kroatischen Patenten von österreichischen Staatsbürgern anerkannt wird.


Ausführliche Informationen  erhalten Sie vom zuständigen Ministerium bzw. auf dessen Website:

Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie.


Bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Charterbuchung, ob Ihr Befähigungsausweis anerkannt wird und ob Sie zusätzliche Zeugnisse (etwa ein Funkzeugnis) oder Erfahrungen (z.B. Praxis in Gezeitenrevieren) benötigen.

Die wichtigsten Charterinformationen