Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle kann von Kunden der Mitgliedsfirmen des VÖV für jede Art von Beschwerde in Anspruch genommen werden. Die Beschwerde wird geprüft. Wenn notwendig, wird die Stellungnahme des betroffenen Unternehmens eingeholt und der Beschwerdeführer darüber informiert.
Alle Beschwerden werden mit einem Abschlußbericht beendet, den die Betroffenen erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Die Beschwerdestelle behandelt Fragen der Leistung der Mitgliedsunternehmen und prüft, ob das VÖV Mitglied, gegen das sich die Beschwerde richtet, entsprechend den Usancen der Branche und den Richtlinien des Verbandes gehandelt hat und welche Möglichkeiten es gibt, der Beschwerde Rechnung zu tragen.
Die Beschwerdestelle behandelt keine Rechtsfragen. Ihre Tätigkeit stellt auch keine Rechts- bzw. Konsumentenberatung im Sinn von Verbraucherschutzorganisationen dar.
Ihre Beurteilung oder Empfehlungen sind nicht zur Verwendung in Gerichts-, Schieds- oder Schlichtungsverfahren gedacht.
Kommt die Beschwerdestelle zum Schluss, dass die Beschwerde nur durch Klärung einer Rechtsfrage bearbeitet werden kann, informiert sie den Beschwerdeführer sowie das betroffene Unternehmen darüber und schließt den Fall für sich ab.
Welche Schlüsse die Beschwerdeführer daraus ziehen, bleibt ihnen überlassen.
Anfragen
Aufgaben der Beschwerdestelle
- Sachliche Beurteilung der Beschwerde und Klärung der Konfliktsituationen.
- Aufzeigen von Missverständnissen und Mängel.
- Dazu informiert und berät die Beschwerdestelle firmenunabhängig in allen Fragen zu Yachtcharter.
Leistungsabgrenzung
Nutzen für Charterkunden
Nutzen für VÖV-Mitgliedsunternmehmen
Vertraulichkeit und Fachkompetenz
Er war viele Jahre Gerichtssachverständiger für den Fachbereich Yachtcharter in der Gruppe Bootssport, Küsten- und Seeschifffahrt.
Bei seiner Arbeit für den VÖV orientiert er sich an den für Gerichtssachverständige gültigen Richtlinien.