Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle kann von Kunden der Mitgliedsfirmen des VÖV für jede Art von Beschwerde in Anspruch genommen werden. Die Beschwerde wird geprüft. Wenn notwendig, wird  die Stellungnahme des betroffenen Unternehmens eingeholt und der Beschwerdeführer darüber informiert.
Alle Beschwerden werden mit einem Abschlußbericht beendet, den die Betroffenen erhalten.


Wichtiger Hinweis:
Die Beschwerdestelle behandelt Fragen der Leistung der Mitgliedsunternehmen und prüft, ob das VÖV Mitglied, gegen das sich die Beschwerde richtet, entsprechend den Usancen der Branche und den Richtlinien des Verbandes gehandelt hat und welche Möglichkeiten es gibt, der Beschwerde Rechnung zu tragen.
Die Beschwerdestelle behandelt keine Rechtsfragen. Ihre Tätigkeit stellt auch keine Rechts- bzw. Konsumentenberatung im Sinn von Verbraucherschutzorganisationen dar.
Ihre Beurteilung oder Empfehlungen sind nicht zur Verwendung in Gerichts-, Schieds- oder Schlichtungsverfahren gedacht.
Kommt die Beschwerdestelle zum Schluss, dass die Beschwerde nur durch Klärung einer Rechtsfrage bearbeitet werden kann, informiert sie den Beschwerdeführer sowie das betroffene Unternehmen darüber und schließt den Fall für sich ab.
Welche Schlüsse die Beschwerdeführer daraus ziehen, bleibt ihnen überlassen.

Anfragen

Eine Beschwerde (oder auch Anfrage) richten Sie bitte per E-Mail an den Leiter der VÖV-Beschwerdestelle: *)
Kontakt:
Herr Günther Selzer

Aufgaben der Beschwerdestelle

  • Sachliche Beurteilung der Beschwerde und Klärung der Konfliktsituationen.
  • Aufzeigen von Missverständnissen und Mängel.
  • Dazu informiert und berät die Beschwerdestelle firmenunabhängig in allen Fragen zu Yachtcharter.

Leistungsabgrenzung

 Rechtsfragen werden von der Beschwerdestelle nicht behandelt.

Nutzen für Charterkunden

Vermittlung bei Konflikten von Charterkunden mit Mitgliedsunternehmen des VÖV.Die Beschwerdestelle gibt Kunden von VÖV-Mitgliedern die Möglichkeit einer sachlich fundierten Beurteilung ihres Anliegens.Wollen sie einen Rechtsstreit austragen, müssen sie sich an die zuständigen Gerichte wenden.

Nutzen für VÖV-Mitgliedsunternmehmen

Beschwerden sollen auf Schwachstellen im Leistungsbereich aufmerksam machen und so zur Qualitätsverbesserung beitragen aber auch fachliche Grundlagen für eine außergerichtliche Streitbereinigung bilden.

Vertraulichkeit und Fachkompetenz

Grundsätzlich werden alle Beschwerden vertraulich behandelt. Das heißt: Betrifft eine Beschwerde ein VÖV-Mitglied, wird nur dieses informiert, nicht aber die anderen VÖV-Mitglieder. Vertrauliche Angaben des Beschwerdeführers bzw. der betroffenen Unternehmen sind geschützt. Informationen über Beschwerden erfolgen nur in Form statistischer Auswertungen, die keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle zulassen. Für die kompetente Prüfung von Beschwerden sind zumindest zwei erfahrene Fachexperten zuständig. Sie arbeiten zwar im Auftrag des VÖV, sind aber weisungsfrei und der Objektivität verpflichtet.



*) Günther Selzer ist ehemaliges Gründungsmitglied des VÖV und jetzt externer Leiter von dessen Beschwerdestelle.
Er war viele Jahre Gerichtssachverständiger für den Fachbereich Yachtcharter in der Gruppe Bootssport, Küsten- und Seeschifffahrt.
Bei seiner Arbeit für den VÖV orientiert er sich an den für Gerichtssachverständige gültigen Richtlinien.