Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

VOEV - Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Mitglied im VÖV können nur Yachtcharterunternehmen mit Sitz der Geschäftsführung und Hauptverwaltung in Österreich sowie entsprechender Gewerbeberechtigung werden. Sie müssen über ein für Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zugängliches Büro verfügen.


Die wesentlichen Aufnahmekriterien sind:

Erfahrung – Fachkompetenz - Seriosität.


Die Mitgliedschaft im VÖV soll beiden Seiten Vorteile bringen:
  • Alle Mitglieder profitieren vom Vorteilsversprechen des Verbandes für seine Mitglieder 
  • und den Leistungen des Verbandes für Mitglieder und deren Kunden.


Zum Selbstverständnis des Verbandes als Interessenvertretung zählt auch, praxisgerechte Standards für die Branche zu erarbeiten. Der Verband versucht auch, dass diese im Rahmen von die Branche betreffenden Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden.

  • Die Mitgliedschaft ermöglicht, aktiv an der Ausarbeitung dieser Richtlinien mitzuarbeiten.
  • Das bedeutet die Chance, die Rahmenbedingungen auch für das eigene Unternehmen positiv zu beeinflussen. 


Diese Vorteile kann der Verband nur erbringen, wenn die Mitglieder

  • die Vorteilsversprechen durch ihre Leistung erfüllen und
  • sich mit ihrem Fachwissen aktiv in die Verbandsarbeit einbringen.