Verband Österreichischer Vercharterer
Verband Österreichischer Vercharterer
gegründet 1992

Vom VÖV ausgearbeitete Dokumente

 Jachtcharter ist in Österreich ein freies Gewerbe.
Um es auszuüben braucht man keine fachlichen Befähigungen nachzuweisen.
Deshalb hat die WKO (Wirtschaftskammer Österreich) in Zusammenarbeit mit dem VÖV ein Berufsbild für Jachtcharter ausgearbeitet.

Ergänzend dazu hat der VÖV...
  • einen Mustervertrag für Jachtcharter (D/E) ausgearbeitet und aktualisiert diesen laufend
  • Aufgaben, Verantwortung und Haftung von Charteragenturen in Form einer Empfehlung für allgemeine Bedingungen (AGB) von Charteragenturen beschrieben.

Mitglieder des VÖV orientieren  sich bei der Gestaltung ihrer AGB an den Richtlinien des VÖV bzw. überprüfen als Charteragentur, ob die von ihnen vermittelten Charterverträge in den wichtigsten Punkten dem VÖV Mustervertrag entsprechen.
 
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Berufsbild

 Im Berufsbild werden notwendige Kenntnisse und Erfahrungen zur Ausübung dieses Gewerbes beschrieben. Dazu zählen eine zumindest dreijährige fachlich einschlägige Vorpraxis sowie entsprechende Sachkenntnisse.

Um Mitglied im Verband Österreichischer Vercharterer werden zu können, muss man die im Berufsbild geforderten Voraussetzungen erfüllen und sich zu deren Einhaltung verpflichten.

Mustervertrag

Vercharterer dürfen den Mustervertrag verwenden. Ein Hinweis darauf, dass es sich um den VÖV-Mustervertrag handelt ist jedoch nur zulässig, wenn Korrekturen vom VÖV genehmigt worden sind.


Charteragenturen dürfen den Mustervertrag nur als "Ihren Chartervertrag" bezeichnen, wenn sichergestellt ist, dass alle von ihnen vertretenen Firmen den Vertrag unverändert verwenden oder die Agentur selbst Vertragspartner der Kunden ist.

AGB

Charteragenturen, welche die empfohlenen AGB verwenden, binden sich auch an die im oben erwähnten Berufsbild getroffenen Aussagen und normierten Qualitätsstandards.


Deshalb dürfen die AGB für Yachtcharteragenturen nur mit Genehmigung des VÖV verwendet werden.