Coronavirus – Informationen für Charterer
(Unverändert gültig seit: 28.06.2021)
Seit Beginn der Corona Pandemie versucht der VÖV, Charterkunden über den praktischen Umgang mit den Auswirkungen behördlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus zu informieren. Da für die Ursache des Problems niemand verantwortlich ist, versuchen wir Lösungsansätze aufzuzeigen, die nicht auf Rechtsinterpretationen basieren sondern auf gegenseitigem Verständnis. Das gilt auch für die nachfolgenden Vorschläge für neue Buchungen.
Bitte beachten Sie bei neuen Buchungen:
So können Sie vorsorgen:
Wenn Sie Ihren Charter in einem Land planen, in dem es zum Buchungszeitpunkt Restriktionen gibt oder für das Reisewarnungen bestehen, vereinbaren Sie ein Rücktrittsrecht (1) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Fall, dass sich die Situation nicht ändert.
- Privater Versicherungsschutz (Reiseversicherung):
Bitte achten Sie darauf, dass die Versicherungsbedingungen keine Pandemie- (oder auch Epidemie-) Ausschlüsse für Storno und Reiseabbruch enthält bzw. die Versicherung ausdrücklich erklärt, solche nicht anzuwenden.
Ideal wäre ein Versicherungsschutz auch:
- bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne, bzw. einem positiven Virus-Testergebnis,
- stornierter bereits gebuchter An- oder Rückreisen durch das Beförderungsunternehmen,
- nach der Buchung und zeitnah zum Reisebeginn (das sind etwa 7 – 10 Tage) verkündeter Reisewarnungen der höchsten Stufen (in Österreich Stufe 5 oder 6), verpflichtender Quarantänebestimmungen bei der Rückkehr nach Österreich oder der Einreise in ein zwingend notwendiges Durchreiseland.
- Berücksichtigung des Pandemie- oder Epidemie Risikos im Chartervertrag
Bei den Empfehlungen für Ergänzungen des Chartervertrags oder entsprechender Zusatzvereinbarungen, handelt es sich nicht um Vorschläge für konkrete Texte, sondern lediglich um Empfehlungen, was diese ausdrücken sollten. Deshalb fehlen auch Hinweise über die individuellen Ausformungen wie etwa Laufzeiten oder Bestimmungen für Neubuchungen.
a) Ergänzung der Stornobedingungen für den Kunden (Charterer):
- Wenn aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder für den Kunden geltender offizieller Reisewarnungen der höchsten Stufen die Anreise zum im Chartervertrag vereinbarten Übernahme- oder Rückgabeort nicht möglich ist oder von ihr dringend abgeraten wird,
- der Kunde mit Quarantänemaßnahmen bei der Rückkehr rechnen muss. Das betrifft sowohl Maßnahmen seines Heimatlandes aber auch die von Durchreiseländern, wenn diese nur mit großem Zeitverlust umfahren werden können.
- Die An- oder Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten gegenüber einer bereits gebuchten Reise möglich ist.
b) Ergänzung der Stornobedingungen für den Vercharterer (bzw. Vertragspartner des Kunden): - wenn aufgrund von behördlichen Maßnahmen die vertragsgemäße Übergabe oder Rücknahme der gecharterten Yacht nicht möglich ist und dem Kunden auch kein nahegelegener Ersatzort sowie kostenloser Transfer dorthin angeboten werden kann,
- Behördliche Maßnahmen zwar eine Übergabe bzw. Rücknahme der Yacht zulassen würden, nicht aber die Durchführung des Törns im vertraglich vereinbarten Rahmen.
(1) Rücktritt vom Chartervertrag oder Stornierung:
- Vertragsstorno
Stornieren kann jeder Vertragspartner einen Vertrag jederzeit. Allerdings zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen. - Vertragsrücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag bedeutet die Auflösung des Vertrages also die Aufhebung der beiderseitigen Verpflichtungen sowie die Zurückstellung schon erbrachter Leistungen, wie etwa die Refundierung geleisteter Zahlungen.Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart oder durch Gesetz eingeräumt wird. In jedem Fall muss es sich um schwerwiegende Gründe handeln.Im Fall von Charterbuchungen müssen diese wie auch bei Pauschalreisen zeitnah zum Reisebeginn vorliegen. Schließlich können sich Situationen ändern.In jedem Fall müssen Sie gegenüber dem Vercharterer (bzw. gegenüber Ihrem Vertragspartner) ausdrücklich erklären, dass Sie vom Vertrag zurücktreten wollen.
Gibt es keine für Ihren Fall gültige gesetzliche oder im Chartervertrag vereinbarte Regelung, lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung von einem Rechtsanwalt beraten. Bitte vertrauen Sie nicht allein auf Medienberichte!